§1
Der Maklervertrag zwischen der Hand in Hand IMMOBILIENBERATUNG Klopfer und dem Auftraggeber kommt zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Wir sind als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig und sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden.

§2
Die von jedem Auftraggeber zu zahlende Maklerprovision für den Nachweis oder die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrages über das Maklerobjekt beträgt, sofern nichts anderes vereinbart, 3,00 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in aktuell gültiger Höhe, aus dem Kaufpreis. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die von jedem Vertragspartner zu zahlende Maklerprovision für die Vermietung oder Verpachtung von Gewerbeobjekten bei einer Vertragsdauer von bis zu 5 Jahren je 3,00 Monatsmieten, bei längerer Vertragsdauer je Monatsmieten, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in aktuell gültiger Höhe. Die Maklerprovision ist mit dem Zustandekommen des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages zur Zahlung fällig.

§3
Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der notarielle Kaufvertrag zu anderen, vom Angebot nicht wesentlich abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Die Provision ist insbesondere dann zu bezahlen, wenn von einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Grundstück nur eine Teilfläche erworben wird, oder wenn anstelle eines Kaufvertrages ein Mietvertrag bzw. umgekehrt zustande kommt. Ferner ist der Auftraggeber zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, wenn der Vertrag (Kauf- oder Mietvertrag) anstatt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen abgeschlossen wird, die zu dem Auftraggeber in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

§4
Mitteilungen und Angebote der Hand in Hand IMMOBILIENBERATUNG Klopfer sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung berechtigt, Mitteilungen und Angebote an Dritte weiterzuleiten. Bei Verletzung dieser Vertragspflicht und anschließendem Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Miet-/Pachtvertrages durch denjenigen, an den die Mitteilungen und Angebote der Hand in Hand IMMOBILIENBERATUNG Klopfer weitergeleitet wurden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Maklerprovision in voller Höhe an die Hand in Hand IMMOBILIENBERATUNG Klopfer zu bezahlen.

§5
Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht allein Verfügungsberechtigter über das Kaufobjekt ist, erteilt er den Maklerauftrag auch in Vollmacht der übrigen Verfügungsberechtigten und erklärt, dass er von diesem zu Erteilung des Maklerauftrages bevollmächtigt ist.

§6
Sollte ein der Hand in Hand IMMOBILIENBERATUNG Klopfer erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Hand in Hand IMMOBILIENBERATUNG Klopfer hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, hat die Hand in Hand IMMOBILIENBERATUNG Klopfer Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

§7
Die Angaben der Hand in Hand IMMOBILIENBERATUNG Klopfer beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers/Vermieters. Irrtum und Zwischenverkauf-/Vermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche des Käufers/Mieters sind gegenüber der Hand in Hand IMMOBILIENBERATUNG Klopfer, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen.

§8
Erfüllungsort ist Stuttgart. Als Gerichtsstand wird ebenfalls Stuttgart vereinbart, sofern es sich beim Auftraggeber um einen im Handelsregister eingetragenen Kaufmann handelt.

§9
Abweichungen von den Geschäftsbedingungen der Hand in Hand IMMOBILIENBERATUNG Klopfer sind nur mit schriftlicher Bestätigung wirksam. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.